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   BPatG, 25.11.2008 - 21 W (pat) 84/05   

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BPatG, 25.11.2008 - 21 W (pat) 84/05 (https://dejure.org/2008,35769)
BPatG, Entscheidung vom 25.11.2008 - 21 W (pat) 84/05 (https://dejure.org/2008,35769)
BPatG, Entscheidung vom 25. November 2008 - 21 W (pat) 84/05 (https://dejure.org/2008,35769)
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  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung

    Auszug aus BPatG, 25.11.2008 - 21 W (pat) 84/05
    GRUR 1979, 149 - Schießbolzen, Leitsatz und BGH GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II, Leitsatz 3).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 25.11.2008 - 21 W (pat) 84/05
    Im Hinblick auf die Antragsbindung (vgl. BGH GRUR 1997, 120 ff. - elektrisches Speicherheizgerät; GRUR 2007, 862 ff. - Informationsübermittlungsverfahren II) fallen mit dem Patentanspruch 1 auch die Patentansprüche 2 bis 4, deren Merkmale die Federn oder Bolzen im Übrigen ebenfalls nicht weiter ausbilden.
  • BGH, 07.11.1978 - X ZR 58/77

    Voraussetzungen für eine Patentverletzung - Anforderungen an die Abtretung von

    Auszug aus BPatG, 25.11.2008 - 21 W (pat) 84/05
    GRUR 1979, 149 - Schießbolzen, Leitsatz und BGH GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II, Leitsatz 3).
  • BGH, 26.09.1996 - X ZB 18/95

    "Elektrisches Speicherheizgerät"; Anforderungen an die Begründung einer

    Auszug aus BPatG, 25.11.2008 - 21 W (pat) 84/05
    Im Hinblick auf die Antragsbindung (vgl. BGH GRUR 1997, 120 ff. - elektrisches Speicherheizgerät; GRUR 2007, 862 ff. - Informationsübermittlungsverfahren II) fallen mit dem Patentanspruch 1 auch die Patentansprüche 2 bis 4, deren Merkmale die Federn oder Bolzen im Übrigen ebenfalls nicht weiter ausbilden.
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